Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 – Buchung, Reisebestätigung
- Mit der Anmeldung/Ferienhausbestellung bietet der Kunde der Firma MACH NORDFERIEN den Abschluß eines Mietvertrages und eventueller Zusatzleistungen verbindlich an.
- Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen
werden.
Sie erfolgt durch auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme der Firma MACH NORDFERIEN zustande.
Die Firma MACH NORDFERIEN bestätigt schriftlich die Vertragsannahme.
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot der Firma MACH NORDFERIEN vor, an das die Firma MACH NORDFERIEN für die Dauer Von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage diesen neuen Vertrages zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
§2 – Bezahlung
- Erklärt die Firma MACH NORDFERIEN, dass sie die Reiseanmeldung nicht
annehmen kann, so wird sie einen bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstatten. Mit der Vertragsannahme kann eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises gefordert werden, bei Gruppenreisen (ab 15 Teilnehmer) 40% des Mietpreises. Mit der Buchungbestätigung/ Rechnung erhalten Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (BGB § 651k Abs. 4) einen Sicherungsschein. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn fällig. Sollte 8 Tage vor Mietbeginn die Überweisung für die Ferienhausreservierung noch nicht erfolgt sein, so werden die Mietunterlagen kommentarlos per Nachname an den Mieter versandt.
- Ohne vollständige Bezahlung des vereinbarten Reisepreises kann der Eintritt in das Ferienhaus verweigert werden.
§3 – Leistungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Firma MACH NORDFERIEN gemäß dem Katalog sowie aus den hieraus
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung und den wichtigen Hinweisen und Informationen der Firma MACH NORDFERIEN in dem für jedes Jahr geltenden Katalog. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Beschreibungen und Angaben im Katalog beruhen auf teils tatsächlichen Feststellungen, teils subjektiven Eindrücken (besonders in Hinblick aus Einrichtung, Lagebeschreibungen, Kinderfreundlichkeit und sanitäre Einrichtungen) des Veranstalters selbst, seiner Mitarbeiter und seiner Kunden.
- Die zur Verfügung gestellten Ferienhäuser stehen im Privatbesitz. Aus diesem Grunde ist die Einrichtung und Ausstattung nach dem jeweiligen Geschmack des
Eigentümers ausgewählt worden. Unterschiede in der Einrichtung sind möglich und des weiteren müssen landestypische Besonderheiten in der Möblierung akzeptiert werden. Dies gilt auch für eventuelle Zuwegungen, die teilweise aufgrund der Naturgegebenheiten ein direktes Erreichen des Ferienhauses mit dem Auto nicht zulassen. Nicht jedes Grundstück ist bezüglich der Lage für Kleinkinder geeignet.
§4 – Leistungs- und Preisänderungen
- Änderungen oder Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von der Firma MACH NORDFERIEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sein sollten.
- Die Firma MACH NORDFERIEN ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird Sie
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
- Die Firma MACH NORDFERIEN behält sich die nachträgliche Änderung des Reisepreises vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Voraussetzung der Preisänderung ist die Erhöhung der Beförderungskosten oder eine Änderung des für die Reise geltenden Wechselkurses. Der Reisepreis kann dann nach folgender Maßgabe erhöht werden:
a)Werden die bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Beförderungskosten gegenüber der Firma MACH NORDFERIEN erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
b)Ändert sich der bei Abschluss des Reisevertrages für die Reise geltende Wechselkurs, so kann der Reisepreis in Höhe der Änderung des Wechselkurses heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die Firma MACH NORDFERIEN den Kunden darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% kann der Reisende innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurücktreten.
§5 – Rücktritt durch den Kunden
- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen empfehlen wir eine schriftliche Rücktrittserklärung. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs.
- Im Falle eines solchen Rücktritts steht dem Vermieter und der Firma MACH NORDFERIEN angemessener Ersatz für den Mietausfall und die Aufwendungen zu. Hierfür gelten folgende Entschädigungssätze:
Bei Rücktritt bis acht Wochen vor Mietbeginn insgesamt 25% des Mietpreises (mindestens 160€), bei Gruppenreisen (ab 15 Teilnehmer) 40% (mindestens 160€) und bei späterem Rücktritt der volle Mietbetrag an die Firma MACH NORDFERIEN und dem Vermieter als Gesamtgläubiger.
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannten Pauschalen ist.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung für den Krankheits- und Unglücksfall.
- Die Firma MACH NORDFERIEN hat jedoch das Recht, die Personen des
Ersatzmieters abzulehnen, wenn dieser nicht bereit ist, den Reisevertrag so wie der Kunde abzuschließen. Dieser Ersatzmieter muß sich verpflichten, in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages einzutreten.
§6 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Sollte der Kunde die Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so bemüht sich die Firma MACH NORDFERIEN bei dem Leistungsträger vor Ort um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§7 – Rücktritt und Kündigung durch die Firma Mach Nordferien
Die Firma MACH NORDFERIEN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Vertrag zurücktreten oder nach Besitznahme des Ferienhauses den Vertrag kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Kunde die Durchführung der angebotenen Leistungen ungeachtet
einer Abmahnung der Firma MACH NORDFERIEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist; wenn die Durchführung der Anmietung des Ferienhauses infolge bei
Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
b) Bis drei Wochen vor Reiseantritt.
Wenn der Vertragspartner/Vermieter des Ferienhauses tatsächlich und
rechtlich nicht in der Lage ist; das Ferienhaus zur Verfügung zu stellen, und dieses für die Firma MACH NORDFERIEN nicht vorhersehbar war. Das Rücktrittsrecht der Firma MACH NORDFERIEN besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat.
Falls die Firma MACH NORDFERIEN aus den obigen Gründen vom Vertrag
zurücktritt, so erhält Der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen vgl. § 2 und Verstreichen einer Nachfrist.
§ 8 – Haftung der Firma Mach Nordferien
- Die Firma MACH NORDFERIEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für
a) die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers;
b) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen im Katalog und Internet;
c) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leitungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
- Die Firma MACH NORDFERIEN haftet nicht für ein Verschulden der leistungserbringenden Person, nämlich der Eigentümer/Vermieter des Ferienhauses.
- Die reisevertragliche Haftung der Firma MACH NORDFERIEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen vereinbarten Preis, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Firma MACH NORDFERIEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
§ 9 – Gewährleistung
- Abhilfe
Werden die Leistungen der Firma MACH NORDFERIEN nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Firma MACH NORDFERIEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Firma MACH NORDFERIEN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sei
eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet und erbringt. Der Kunde kann die
Ersatzleistung aus wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.
- Minderung des Reisepreises
Leistet der Vermieter/Eigentümer des Ferienhauses und die Firma MACH NORDFERIEN bei nicht vertagsmäßiger Erbringung der Leistung nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Kunde einen entsprechende Herabsetzung des Reisepreises nach den Richtlinien der Frankfurter Tabelle verlangen. Minderung tritt jedoch nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterläßt, den Mangel Anzuzeigen.
§ 10 – Beschränkung der Haftung
- Die obige Beschränkung der Haftung der Firma MACH NORDFERIEN gilt auch
für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
- Die Firma MACH NORDFERIEN haften nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermietet werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden bzw. Die der Kunde direkt vor Ort vertraglich in Anspruch nimmt.
- Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Firma MACH NORDFERIEN ist
ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen
Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
- Bei einer deliktischen Haftung der Firma MACH NORDFERIEN, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf bis zu 4500 Euro begrenzt.
§ 11 – Mitwirkungspflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter/Eigentümer des
Ferienhauses zur Kenntnis zu bringen und ihn aufzufordern, eventuelle Mängel innerhalb einer vom Kunden bestimmten, angemessenen Frist zu beseitigen. Dieser ist nämlich vertraglich gegenüber der Firma MACH NORDFERIEN verpflichtet, für Abhilfe zu
sorgen, soweit dies möglich ist.
- Ist der Vermieter/Eigentümer des Ferienhauses nicht erreichbar bzw. sorgt er nicht für Abhilfe, so ist die Beanstandung unverzüglich, daß heißt, innerhalb von 24 Stunden, der Firma MACH NORDFERIEN in Münster zu melden, damit geeignete Maßnahmen innerhalb einer vom Kunden bestimmten, angemessenen Frist ergriffen werden können, für Abhilfe zu sorgen und die Beanstandungen zu
überprüfen und gegebenenfalls eine Ersatzhaus zur Verfügung stellen. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
- Die Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist nur bei ganz erhebl
ichen Leistungsstörungen zulässig. Vor der Kündigung hat der Kunde der Firma
MACH NORDFERIEN eine angemessene Frist zu Abhilfeleistung zu setzen, wenn
nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Firma Mach Nordferien verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertages durch ein besonderes Interessen des
Kunden gerechtfertigt wird.
§ 12
Mieter und Vermieter dürfen nach der Vermittlung durch die Firma MACH NORDFERIEN keinen weiteren Mietvertrag ohne Vermittlung von der Firma MACH NORDFERIEN eingehen, andernfalls haftet der Mieter der Firma MACH NORDFERIEN gegenüber für den entstehenden Schaden.
§ 13 – Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
der Firma MACH NORDFERIEN geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
- Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Firma MACH NORDFERIEN die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf
Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren in
drei Jahren nach Beendigung der Reise.
§14 – Besondere Pflichten des Kunden
- Die Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten
Personen benutzt werden. Der Kunde hat das Mietobjekt pfleglich zu
behandeln und ist für alles, was zum Ferienhaus gehört, verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der
Leistungszeit entstehen, sofort zu melden und zu ersetzen. Dem Kunden
obliegt der Beweis, daß ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden
ist, daß er oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.
- Die Endreinigung ist, wenn nicht anders angegeben, vom Kunden selbst
vorzunehmen. bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Endreinigung
werden dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten nachträglich in Rechnung
gestellt oder mit einer eventuell geleisteten Kaution verrechnet.
- Sollte der Kunde vorzeitig abreisen, so verpflichtet er sich, dies
rechtzeitig dem Eigentümer und der Firma MACH NORDFERIEN mitzuteilen. Der
Schlüssel zum Ferienhaus ist dort zurückzugeben, wo er dem Kunden ausgehändigt wurde.
§ 15 – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 16
Der Kunde hat Kenntnis von den “Wichtigen Informationen für Ihren Ferienhausurlaub” Im Katalog erlangt und erkennt sie als Vertragsinhalt an.
Veranstalter:
MACH NORDFERIEN GmbH & Co. KG
Steinbrede 12 – 48163 Münster
Tel. 02536 / 34891-0
Fax 02536 / 34891-29
